Beförderung: Voraussetzung und Beantragung
Die Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von Landkreis Neu-Ulm organisiert und finanziert.
Voraussetzung
Das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges gilt für Schüler der Wilhelm-Busch-Schule.
Voraussetzungen sind:
- Der Schüler hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) im Landkreis Neu-Ulm.
- Der Schulweg muss in den Klassen 1 bis 4 einfach länger als 2 km
in den Klassen 5 bis 9 einfach länger als 3 km sein. - Ausnahme: Ein Schüler ist wegen einer dauernden Behinderung auf die Beförderung angewiesen oder der Schulweg wurde als besonders gefährlich anerkannt.
- Der Schüler muss die sogenannte nächstgelegene Schule besuchen.
Für die Wilhelm-Busch-Schule sind dies die Gemeinden Senden, Weißenhorn, Roggenburg, Bellenberg, Buch, Illertissen, Altenstadt, Unterroth, Oberroth, Kellmünz und Osterberg
Der Landkreis entscheidet über die Art und Weise der Beförderung.
Dies kann sein:
- ÖPNV mit Monatskarte
- ÖPNV mit Deutschlandticket
- Schülerbus Sammelbus (Großbus)
- Schülerbus (Kleinbus)
Beförderungsantrag
Die Antragstellung erfolgt über folgenden Link:
Nachdem alle notwendigen Felder ausgefüllt wurden, wird digital ein Erfassungsbogen erstellt. Dieses Formular muss ausgedruckt und unterschrieben werden und wird dann zur Anmeldung an die Schule mitgebracht. Die Schule leitet den Antrag an das Landratsamt weiter.